Antea-Beta-Programm – Teilnahmebedingungen
Stand: Juni 2026
Hinweis: Diese Teilnahmebedingungen sind ein Entwurf und werden vor Veröffentlichung anwaltlich geprüft. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Aufnahme gültige Fassung.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter des Antea-Beta-Programms (nachfolgend „Beta-Programm“) für die Software CentaurNexus ist die SourcingBlox GmbH, Artur-Landgraf-Str. 70, 96049 Bamberg (nachfolgend „Anbieter“, „wir“). Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bewerbung um eine Teilnahme, die Auswahl der Teilnehmer sowie die Rechte und Pflichten während der Teilnahme am Beta-Programm. Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und der Datenschutzerklärung; im Fall von Widersprüchen gehen diese Teilnahmebedingungen für den Zeitraum der Beta-Teilnahme vor.
2. Gegenstand und Zweck des Beta-Programms
Das Beta-Programm dient dem gemeinsamen Test einer Vorabversion der CentaurNexus-Vollversion unter realen Einsatzbedingungen. Ziel ist es, Funktion, Bedienbarkeit, Stabilität und Nutzen vor der allgemeinen Markteinführung zu erproben und durch das strukturierte Feedback der Teilnehmer weiterzuentwickeln. Die Teilnahme erfolgt zu Test- und Evaluierungszwecken und nicht zur Deckung eines dauerhaften Produktivbedarfs.
3. Kein Teilnahmeanspruch; begrenzte Plätze
Die Zahl der Teilnehmer ist begrenzt. Auf eine Aufnahme in das Beta-Programm besteht kein Anspruch. Über die Aufnahme entscheidet der Anbieter nach Eignungsprüfung (Abschnitt 4 und 5) nach billigem Ermessen; eine Ablehnung muss nicht begründet werden. Die Bewerbung stellt kein verbindliches Angebot des Anbieters dar.
4. Teilnahmevoraussetzungen (Eignung)
Für eine Teilnahme müssen die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein. Der Bewerber sichert deren Vorliegen mit der Bewerbung zu:
- Unternehmer: Die Teilnahme richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; eine Teilnahme von Verbrauchern ist ausgeschlossen.
- Zscaler-Tenant: Der Teilnehmer betreibt einen eigenen Zscaler-Mandanten (Tenant) oder betreut einen solchen im Auftrag eines Kunden (z. B. als Managed-Service-Provider oder Systemhaus).
- Einwilligung des Verantwortlichen: Der Teilnehmer verfügt über die ausdrückliche Einwilligung der für den betreffenden Zscaler-Tenant verantwortlichen, entscheidungsbefugten Person bzw. Stelle (nachfolgend „Tenant-Verantwortlicher“), den Tenant und die zugehörigen Daten im Rahmen des Beta-Programms mit CentaurNexus zu verbinden und zu verarbeiten. Betreut der Teilnehmer den Tenant für einen Kunden, muss diese Einwilligung beim jeweiligen Kunden eingeholt sein.
- Vertretungs- und Verfügungsbefugnis: Die handelnde Person ist berechtigt, den Teilnehmer rechtsverbindlich zu vertreten und die für die Beta erforderlichen Zugriffe (insbesondere einen Zscaler-API-Zugang) bereitzustellen.
- Nachweis: Der Anbieter kann die Vorlage geeigneter Nachweise über die Erfüllung dieser Voraussetzungen verlangen, insbesondere zur Einwilligung des Tenant-Verantwortlichen.
5. Bewerbung und Auswahlverfahren
Die Teilnahme erfolgt in folgenden Schritten:
- Bewerbung: Der Interessent meldet sich über das Bewerbungsformular oder die angegebenen Kontaktwege und stellt seinen Anwendungsfall sowie seine Zscaler-Umgebung kurz dar.
- Eignungsprüfung: Der Anbieter prüft die Eignung anhand der Voraussetzungen aus Abschnitt 4 und kann hierzu Rückfragen stellen.
- Gemeinsame Entscheidung: Anbieter und Bewerber entscheiden gemeinsam, ob eine Teilnahme sinnvoll und beiderseits gewollt ist.
- Aufnahme: Die Teilnahme kommt erst mit der ausdrücklichen Aufnahmebestätigung durch den Anbieter (in Textform) und der Annahme dieser Teilnahmebedingungen durch den Teilnehmer zustande.
6. Pflichten der Teilnehmer (Betatester-Regularien)
Mit der Aufnahme verpflichtet sich der Teilnehmer, an der Erprobung aktiv und nach bestem Wissen mitzuwirken. Insbesondere gilt:
- Aktive Nutzung: regelmäßige, praxisnahe Nutzung der bereitgestellten Funktionen während des Beta-Zeitraums.
- Strukturiertes Feedback: Rückmeldung zu Funktion, Bedienbarkeit und Nutzen in angemessenem Umfang, in der Regel mindestens einmal monatlich, sowie auf konkrete Nachfrage des Anbieters.
- Fehlermeldungen: zeitnahe Meldung erkannter Fehler, Auffälligkeiten und Sicherheitshinweise über die vom Anbieter benannten Kanäle.
- Mitwirkung: Teilnahme an einer angemessenen Zahl kurzer Feedback-Gespräche (z. B. Video-Calls) sowie Benennung eines erreichbaren Ansprechpartners.
- Sachgemäße Nutzung: Nutzung ausschließlich im Rahmen des Beta-Programms, keine missbräuchliche Nutzung, kein Versuch, Sicherheitsmechanismen zu umgehen, keine Last-/Penetrationstests ohne vorherige Abstimmung.
- Zugangsschutz: sorgfältiger Schutz der Zugangsdaten und API-Schlüssel; keine Weitergabe der Zugänge an unbefugte Dritte.
- Rechtskonformität: Einhaltung der geltenden Gesetze, der AGB sowie der internen Vorgaben des Tenant-Verantwortlichen.
7. Leistungen des Anbieters und kostenlose Lizenz
Sind die Voraussetzungen erfüllt und ist der Teilnehmer aufgenommen, stellt der Anbieter ihm die CentaurNexus-Vollversion für die Dauer von drei (3) Monaten kostenlos zur Verfügung. Die Laufzeit beginnt mit der Bereitstellung des Beta-Zugangs. Die kostenlose Lizenz ist nicht übertragbar und ausschließlich für die Teilnahme am Beta-Programm bestimmt. Es entsteht kein automatisch kostenpflichtiger Anschlussvertrag: Eine Fortsetzung der Nutzung nach Ablauf der drei Monate kommt nur durch eine ausdrückliche, gesonderte Vereinbarung zustande. Der Anbieter wird rechtzeitig vor Ablauf auf das Ende des kostenlosen Zeitraums hinweisen.
8. Beta-Charakter, Verfügbarkeit, Gewährleistung
Die im Beta-Programm bereitgestellte Software ist eine Vorabversion und befindet sich noch in der Entwicklung. Sie kann Fehler enthalten, im Funktionsumfang verändert, eingeschränkt oder eingestellt werden. Die Bereitstellung erfolgt „wie besehen“ ohne Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit, Eignung oder Fehlerfreiheit; eine Gewährleistung für die Beschaffenheit der Beta-Software ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der Teilnehmer setzt die Beta nicht für geschäftskritische Produktivzwecke ein und sorgt eigenverantwortlich für die Sicherung seiner Daten.
9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Im Rahmen der Beta werden personenbezogene Daten verarbeitet; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter im Auftrag des Teilnehmers personenbezogene Daten aus dessen Zscaler-Umgebung verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), dessen Abschluss Voraussetzung der Teilnahme ist. Der Teilnehmer stellt sicher, dass er zur Übermittlung der betreffenden Daten berechtigt ist und – wo erforderlich – die Einwilligung des Tenant-Verantwortlichen vorliegt. Die Verarbeitung erfolgt in der Europäischen Union (Hosting auf STACKIT, Deutschland).
10. Vertraulichkeit
Der Teilnehmer behandelt nicht öffentlich zugängliche Informationen über die Beta-Software, deren Funktionen, Leistungsdaten und noch nicht veröffentlichte Funktionsmerkmale vertraulich und nutzt sie ausschließlich für die Teilnahme am Beta-Programm. Diese Pflicht besteht für die Dauer der Teilnahme und für einen angemessenen Zeitraum darüber hinaus fort. Öffentliche Aussagen über Eigenschaften der Beta bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Anbieter.
11. Feedback und Nutzungsrechte
Der Anbieter darf das vom Teilnehmer bereitgestellte Feedback (Anregungen, Fehlermeldungen, Verbesserungsvorschläge) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt und unentgeltlich zur Weiterentwicklung seiner Produkte nutzen, ohne dass dem Teilnehmer hieraus Vergütungs-, Beteiligungs- oder Schutzrechtsansprüche erwachsen. Bestehende Schutzrechte des Teilnehmers bleiben unberührt.
12. Laufzeit, Beendigung, Ausschluss
Die Teilnahme endet automatisch mit Ablauf des kostenlosen Sechs-Monats-Zeitraums oder mit Beendigung des Beta-Programms. Beide Seiten können die Teilnahme jederzeit mit angemessener Frist in Textform beenden. Der Anbieter kann einen Teilnehmer bei erheblichen oder wiederholten Pflichtverletzungen (insbesondere fehlende Mitwirkung, Missbrauch, Verstoß gegen die Vertraulichkeit) mit sofortiger Wirkung ausschließen. Nach Beendigung endet der Zugang; der Teilnehmer erhält eine angemessene Frist zum Export seiner Daten, anschließend werden seine Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gelöscht.
13. Haftung
Da die Beta unentgeltlich bereitgestellt wird, haftet der Anbieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; im Übrigen bleibt die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften unberührt. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.
14. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Der Anbieter kann diese Teilnahmebedingungen aus sachlichem Grund (z. B. geänderter Funktionsumfang, rechtliche Anforderungen) mit Wirkung für die Zukunft anpassen und wird den Teilnehmer hierüber in Textform informieren. Widerspricht der Teilnehmer einer wesentlichen Änderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder nutzt er die Beta weiter, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; andernfalls kann die Teilnahme beendet werden.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Kontakt: info@sourcingblox.com.
Diese Teilnahmebedingungen ergänzen die AGB, den AVV und die Datenschutzerklärung. Entwurf – die finale, anwaltlich geprüfte Fassung kann abweichen.