Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juni 2026
Hinweis: Diese AGB sind ein sorgfältig vorbereiteter Entwurf und werden vor der finalen Veröffentlichung anwaltlich geprüft. Maßgeblich ist die im Vertragsschluss einbezogene Fassung.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der SourcingBlox GmbH (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „CentaurNexus".
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Anbieter stellt CentaurNexus als mandantenfähige Cloud-Anwendung zur Administration und Auswertung von Zscaler-Umgebungen (u. a. ZIA, ZPA, ZDX) über eine Weboberfläche bereit.
(2) Der Funktionsumfang richtet sich nach der gebuchten Lizenzstufe (Light, Starter, Advanced, Enterprise). Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(3) CentaurNexus ist ein eigenständiges Produkt des Anbieters. Zscaler ist eine Marke der Zscaler, Inc.; eine Zscaler-Lizenz des Kunden ist Voraussetzung für die Nutzung der zscaler-bezogenen Funktionen und nicht Gegenstand dieses Vertrags.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Bei der kostenlosen Light-Version kommt der Vertrag im Double-Opt-In-Verfahren zustande: Der Kunde registriert sich und bestätigt anschließend den per E-Mail zugesandten Aktivierungslink. Erst mit diesem Klick wird der (kostenlose) Vertrag geschlossen und der Zugang bereitgestellt.
(3) Bei kostenpflichtigen Lizenzstufen kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots des Anbieters bzw. durch gesonderte Bestellung/Auftragsbestätigung zustande.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Vertragsschluss vereinbarten Preise. Kostenpflichtige Stufen werden je Nutzer/Monat zuzüglich einer gestaffelten Plattform-Fee je Mandant abgerechnet. Die Light-Version ist kostenlos.
(2) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Bei vereinbarter Mehrjahres-Vorauszahlung gelten die jeweils vereinbarten Rabatte. Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung (monatlich, jährlich oder vorausbezahlt).
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung.
(2) Die Light-Version kann jederzeit ohne Frist gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter.
(2) Der Kunde stellt die zur Nutzung erforderlichen Zscaler-API-Zugänge bereit und ist für die Rechtmäßigkeit der hinterlegten Berechtigungen verantwortlich.
(3) Der Kunde nutzt die Leistungen nicht rechtswidrig und unterlässt Maßnahmen, die die Sicherheit oder Verfügbarkeit gefährden.
§ 7 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Geplante Wartungsfenster werden, soweit möglich, angekündigt.
(2) Konkrete Service-Level (SLA) gelten nur, soweit sie gesondert vereinbart sind.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Dies gilt über das Vertragsende hinaus.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Bamberg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.